Praktika
Für ein Praktikum, das mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit eines Semesters in Anspruch nimmt, ist eine Beurlaubung möglich. Folgendes ist hier zu beachten:
Für die Beurlaubung selbst ist die Studentenkanzlei der Universität zuständig. Hinweise zu den Regelungen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.
Die erforderliche Bestätigung, dass das freiwillige Praktikum befürwortet wird, stellt Ihnen die Fakultät gerne unter folgenden Voraussetzungen aus:
- Die Bestätigung kann (in der Regel) nur für Studierende ausgestellt werden, die mindestes das Programm des ersten Studienjahres absolviert haben..
- Die Bestätigung kann immer nur ausgestellt werden, solange Sie innerhalb der Regelstudienzeit studieren.
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Für das Ausstellen der Bestätigung benötigen wir
- Eine Bestätigung der Praktikumsstelle über Zeitraum und Inhalt des Praktikumsvertrages bzw. den Praktikumsvertrag selbst im Original. Eine e-mail oder ein Fax ist nicht ausreichend! Aus dem Vertrag bzw. der Bestätigung sollte ersichtlich sein, dass das Praktikum fachlich einschlägig ist.
- Ihren Studentenausweis.
- Einen Nachweis über das abgeschlossene Vordiplom (Vordiplom oder Bescheid über die reguläre Zulassung zum Hauptstudium) bzw. in den neuen Studiengängen Ihren Kontoauszug.
Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Student Office, das alles Weitere mit Ihnen regelt.
Ist eine fachliche Befürwortung nicht möglich, ist gegebenenfalls "Student und Arbeitsmarkt" die nächste Anlaufstelle für eine Bestätigung für die Beurlaubung.