Volkswirtschaftliche Fakultät
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Studienbeiträge

Allgemeine Informationen zu den Studienbeiträgen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung. Hier finden Sie insbesondere Links mit Informationen zur Beitragspflicht, Beitragshöhe und Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Studienbeitragsdarlehen und zur Befreiung von der Beitragspflicht, aber auch die Satzung als Download (pdf, 105 KB).

Bezüglich der Erhebung der Studienbeiträge bzw. der verwaltungstechnischen Abwicklung der Studienbeiträge (insbesondere im Zusammenhang mit den bereits oben erwähnten Fragen der Beitragspflicht, Beitragshöhe und Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Studienbeitragsdarlehen und Befreiung von der Beitragspflicht) müssen Sie sich bitte immer an die Zentrale Universitätsverwaltung (Kontakt über den Link oben) wenden - die Fakultät ist organisatorisch hiermit nicht befasst.

Den Fakultäten obliegt die Entscheidung über die Verwendung der anteilig an sie weitergegebenen Studienbeiträge.

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung wurde an unserer Fakultät eine Kommission gebildet, die über die Vergabe der Studienbeiträge auf Fakultätsebene berät. In dieser Kommission sind die Studierenden mit sechs Vertretern /  Vertreterinnen vertreten.

Diese Kommission hat ein Konzept zur Verwendung der Studienbeiträge (pdf, 51 KB) beschlossen, das vor allem den Ausbau der Betreuungsstrukturen und die Ausweitung der Lehrkapazitäten zum Ziel hat. Den Link auf den zentral von der LMU veröffentlichten Bericht über die Verwendung der Studienbeiträge finden Sie unten unter weitere Links.

Das Thema Studienbeiträge findet ja auch immer noch einige Presseresonanz - nicht immer werden Fakten da richtig dargestellt. Unsere Reaktion auf den einen oder anderen Artikel finden Sie unter weitere Links.