Anerkennung von Leistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach Leistungen in VWL erworben haben, können Sie die Anerkennung dieser Leistungen beantragen.
Bitte beachten Sie unbedingt: Über Anerkennungsmöglichkeiten können wir im Vorfeld leider keine Aussagen machen. Anerkennungen bearbeiten wir ohne Ausnahme nur für Studierende, die auch bei uns eingeschrieben sind.
Die Anerkennung erfordert zunächst eine formale Prüfung, die sicherstellt, dass die von Ihnen besuchte Hochschule eine ordentliche Hochschule ist; das ist bei deutschen Universitäten grundsätzlich der Fall, bei ausländischen Universitäten kann die Prüfung etwas aufwändiger sein.
Ist die formale Prüfung in Ordnung, folgt eine inhaltliche Prüfung der Veranstaltungen, die Sie besucht haben; unsere Fachdozenten überprüfen, ob die Veranstaltungen bei uns anerkannt werden können und wo bzw. wie sie angerechnet werden können. Diese Prüfungen sind immer Einzelfallprüfungen, über die man vorab leider keine Aussagen treffen kann. Wichtig ist es, möglichst aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, also alles an Skripten, Course-Outlines, Literaturangaben, Klausurangaben und natürlich Bestätigungen der erbrachten Leistungen, die helfen, die von Ihnen erbrachten Leistungen wirklich gut einzuschätzen.
Zum Ablauf des Verfahrens beachten Sie bitte dann folgende Hinweise:
1. Anerkennung von Leistungen im Grundstudium
Zuständig für die Anerkennung ist grundsätzlich das ISC (Bereich Grundstudium), an das Sie sich zuerst wenden müssen. Dort erhalten Sie einen "Laufzettel", den Sie für die verwaltungstechnische Abwicklung des weiteren Anerkennungsprozesse benötigen. Für die Anerkennung der auf diesem Laufzettel aufgeführten VWL-Scheine wenden Sie sich dann bitte an das Student Office, das alles Weitere mit Ihnen regelt.
2. Anerkennung von Leistungen im Hauptstudium
Im Hauptstudium sind die Kollegen des ISC, Bereich VWL (Kontaktinformationen) Ansprechpartner, die die Formalia mit Ihnen regeln und die Kontakte zu den Fachvertretern herstellen.