Leistungsanerkennung
Eine Leistungsanerkennung stellt einen prüfungsrechtlichen Vorgang dar, deshalb ist grundsätzlich immer das ISC Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Ansprechpartner.
Einige grundsätzliche Informationen sind hier im Folgenden aufgeführt:
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt, wenn sie in dem Sinne gleichwertig sind, dass die entsprechenden Lernkompetenzen erworben wurden. Dies ist der Fall, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen unseres Bachelorstudiengangs an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Wesentlichen entsprechen. Dabei müssen die Veranstaltungen nicht schematisch, sondern in der Gesamtbetrachtung übereinstimmen.
Abhängig von der Summe der angerechneten ECTS-Punkte können auch ein oder mehrere Fachsemester angerechnet werden.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist eine Bescheinigung (bestätigter Notenspiegel o. ä.) derjenigen Hochschule, an der die Prüfungsleistung erbracht wurde, vorzulegen.
Sind die Leistungen vor der Immatrikulation an der LMU erbracht worden, sind die erforderlichen Unterlagen für eine Anrechnung vom Studierenden spätestens am Ende des ersten Semesters in diesem Bachelorstudiengang an der LMU beim Prüfungsausschuss(ISC) einzureichen.
Wurden Leistungen nach der Immatrikulation an der LMU erworben, sind die Unterlagen in den jeweils auf den Erwerb folgenden Semestern einzureichen. Verbringen Sie im Rahmen Ihres Auslandsstudiums ein ganzes Jahr an einer ausländischen Universität, so ist der Antrag auf Leistungsanerkennung im ersten Semester nach Ihrer Rückkehr an die LMU zu stellen.
Die Noten – soweit die Notensysteme übereinstimmen – werden bei einer Anerkennung von Leistungen übernommen, stimmen die Notensysteme nicht überein, erfolgt eine entsprechende Notenumrechnung.
Merkblätter, Formulare und Hinweise zum Ausfüllen der Formulare finden Sie online auf den Seiten des ISC.
Ausführliche Informationen auch im Leitfaden VWL.