Ablauf des Verfahrens
- Bildungsinländer
- Bildungsausländer bei ortsgebundener Bewerbung
- Bildungsausländer bei ortsungebundener Bewerbung
1. Bildungsinländer
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit werden wir Sie im Fall einer Bewerbung als Bildungsinländer mit einer Frist von einer Woche zum Eignungstest zu uns an die Universität einladen.
Aufgrund des Ergebnisses Ihres Eignungstestes sowie Ihrer Abiturnote und des satzungsgemäß so errechneten Punktwertes werden wir
- Ihnen einen Studienplatz anbieten
- oder Ihre Bewerbung wegen mangelnder Eignung ablehnen.
Sollten wir Ihre Bewerbung ablehnen müssen, können Sie sich zum folgenden Bewerbungstermin noch einmal bewerben.
nach oben2. Bildungsausländer bei ortsgebundener Bewerbung
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit werden wir Sie im Fall einer Bewerbung als Bildungsausländer bei ortsgebundener Bewerbung mit einer Frist von einer Woche zum Eignungstest zu uns an die Universität einladen.
Aufgrund des Ergebnisses Ihres Eignungstestes sowie Ihrer Abiturnote (in diesem Fall der durch die Zeugnisanerkennungsstelle festgesetzten Note) und des satzungsgemäß so errechneten Punktwertes werden wir
- Ihnen einen Studienplatz anbieten
- oder Ihre Bewerbung wegen mangelnder Eignung ablehnen.
Sollten wir Ihre Bewerbung ablehnen müssen, können Sie sich zum folgenden Bewerbungstermin noch einmal bewerben.
nach oben3. Bildungsausländer bei ortsungebundener Bewerbung
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit, gegebenenfalls nachdem noch fehlende Unterlagen fristgerecht nachgereicht wurden, werden wir entsprechend den von Ihnen erzielten Ergebnissen
- Ihnen einen Studienplatz anbieten
- oder Ihnen die Möglichkeit anbieten, ein Auswahlgespräch zu beantragen
- oder Ihre Bewerbung wegen mangelnder Eignung ablehnen.
Sollten wir Ihre Bewerbung ablehnen müssen, können Sie sich zum folgenden Bewerbungstermin noch einmal bewerben.
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