Allgemeine Hinweise
Entsprechend der vom Senat der Ludwig-Maximilians-Universität genehmigten Satzung hat die Volkswirtschaftliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München ihr Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für Hauptfachstudierende und Studierende des 60-ECTS-Nebenfaches Volkswirtschaftslehre geregelt. Die Satzung (44 KByte) finden Sie zum Herunterladen auf den Seiten der LMU.
Sie können sich über das EFV für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre bewerben (nicht für den Masterstudiengang - bitte beachten Sie hier die Informationen auf den Master-Seiten).
Sie bewerben sich für einen Studienplatz direkt bei der Volkswirtschaftlichen Fakultät. Bei fristgerechtem Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung werden Sie zu einem Eignungstest eingeladen bzw. wird Ihre Eignung entsprechend den Bestimmungen der Satzung geprüft. Ist das Ergebnis unserer Überprüfung Ihrer Eignung positiv, erhalten Sie von uns einen positiven Eignungsbescheid. Unter Vorlage dieses Bescheids können Sie sich dann bei der Studentenkanzlei (bzw. als Bildungsausländer beim Referat für Internationale Angelegenheiten) für das Studium der Volkswirtschaftslehre einschreiben.
Die Bewerbung über das Eignungsfeststellungsverfahren ist notwendig für alle Bewerbungen für das Hauptfachstudium Volkswirtschaftslehre sowie für das 60-ECTS-Nebenfachstudium Volkswirtschaftslehre jeweils für alle Fachsemester, also sowohl für das erste und wie auch für höhere Fachsemester.
Neben dem Standardverfahren für Studienanfänger gibt es spezielle Regelungen für Bildungsausländer.