Volkswirtschaftliche Fakultät
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Auswahlgespräch

Ein Auswahlgespräch wird nur für Bildungsausländer im ortsungebundenen Verfahren durchgeführt (vgl. "Wie wird die Eignung geprüft?").

Wenn wir Ihnen im Bescheid über Ihre Eignung mitteilen, dass Sie ein Auswahlgespräch beantragen können, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Versand des Bescheides (Datum des Poststempels) einen schriftlichen, formlosen Antrag bei uns stellen, wenn Sie die Möglichkeit des Auswahlgesprächs wahrnehmen wollen. Die Adresse, an die der Antrag zu richten ist, finden Sie in dem Bescheid.  Die Termine für die Auswahlgespräche liegen voraussichtlich Mitte September für das Wintersemester und Mitte März für das Sommersemester.

Das Auswahlgespräch selbst dauert 15 bis 30 Minuten. Es behandelt allgemeine Fragen zum Fach Volkswirtschaftslehre und bezieht sich außerdem auf tagesaktuelle, wirtschaftspolitisch relevante Ereignisse. Für das Gespräch sind keine besonderen Vorkenntnisse notwendig, die über eine allgemeine Gymnasialbildung hinausgehen. Das Gespräch dient dazu, festzustellen, ob Sie in der Lage sind, sich mit den im Studium der Volkswirtschaftslehre gestellten Fragen zu befassen und ob Sie die intellektuellen Fähigkeiten erkennen lassen, die für ein erfolgreiches Studium der Volkswirtschaftslehre Voraussetzung sind.