Hinweise zur Einschreibung
1. Allgemeine Hinweise
Das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Einschreibung an der LMU sind zwei getrennte Verfahren. Daher werden für das EFV selbst auch keine weiteren Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherung u. ä.) benötigt.
Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des EFV ist eine Voraussetzung zur Einschreibung an der LMU, aber noch kein garantierter Studienplatz. Die Studentenkanzlei prüft nämlich auch, ob Ihr Zeugnis formal für die Einschreibung ausreichend ist (z. B. bei einer fachgebundenen Hochschulreife) oder ob mögliche andere individuelle Hindernisse einer Einschreibung existieren. Bei formalen Mängeln können Sie sich möglicherweise trotz einer von uns festgestellten fachlichen Eignung nicht einschreiben. Nähere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung und zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei (vgl. dort "II. Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (auch Studiengänge mit Eignungsfeststellung sowie Aufbau- und alle Promotionsstudiengänge)"), einige Details auch auf unseren Seiten.
Die Möglichkeit der Anerkennung von Scheinen und Prüfungsleistungen aus früheren Studien hat mit dem EFV ebenfalls nichts zu tun. Anerkennungsmöglichkeiten werden immer nur im Einzelfall und immer erst nach der Einschreibung geprüft; Erläuterungen dazu finden Sie in unseren Hinweisen für Hochschulwechsler.
nach oben2. Besondere Hinweise Ausländische Studienbewerber
Ausländische Studienbewerber müssen sich parallel zum EFV, d.h. zum 15. Januar bzw. 15. Juli, auch im Referat Internationale Angelegenheiten bewerben.
Auch, bzw. insbesondere für Bewerber mit einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung gilt: Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des EFV ist eine Voraussetzung zur Einschreibung an der LMU, aber nicht die Garantie eines Studienplatzes.
Darüber hinaus gelten immer noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich einzuschreiben.
Insbesondere wird im EFV nicht geprüft, ob Ihr Schulabschluss juristisch ausreicht, um an der LMU studieren zu können. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz und heißt auch nicht, dass Sie Ihr Zeugnis grundsätzlich zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt!
Vom Referat Internationale Angelegenheiten wird dringend empfohlen, vor der Bewerbung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, um eventuelle Fragen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zu klären! Nähere Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Homepage des Referats Internationale Angelegenheiten.
Ergänzender Hinweis: Wenn Sie sich beim Referat Internationale Angelegenheiten erfolgreich beworben haben, bekommen Sie von den Kollegen dort einen vorläufigen Zulassungsbescheid. In diesem Bescheid steht, dass Sie vorbehaltlich des Bestehens der Eignungsprüfung zugelassen werden. Das heißt der Zulassungsbescheid wird erst dann gültig, wenn Sie von uns die Eignung bestätigt bekommen haben. An unserem Eignungsfeststellungsverfahren müssen Sie also immer und in jedem Fall teilnehmen, um sich einschreiben zu können.