FAQ
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Wieviele Studienplätze gibt es für VWL insgesamt?
Beim EFV gibt es keine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Alle als geeignet eingestuften Bewerber werden zugelassen.
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Wo liegt der NC für VWL?
Es gibt keinen NC, wir stellen die Eignung fest. Wenn Sie die in der Satzung geregelten Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie einen entsprechenden Bescheid, der zur Einschreibung berechnet.
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Werden mir Wartezeiten angerechnet?
Nein. Das EFV berücksichtigt nur die fachliche Eignung.
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Kann ich soziale Gründe geltend machen, um einen Studienplatz zu bekommen?
Nein. Das EFV berücksichtigt nur die fachliche Eignung.
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Kann ich mich jetzt schon für einen Studienplatz bewerben, wenn ich erst später anfangen will, zu studieren?
Nein. Eine Bewerbung ist nur immer für das jeweils auf den Bewerbungstermin folgende Semester möglich, der Eignungsbescheid bezieht sich auf ein bestimmtes Semester und nur für dieses Semester wird die Studentenkanzlei Sie einschreiben.
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Wer kann meine Unterlagen beglaubigen?
Grundsätzlich ist zur Beglaubigung von Kopien die ein Dokument ausstellende Behörde (also beim Abiturzeugnis Ihre Schule) berechtigt, darüber hinaus auch Notare, Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder Angestellte (z. B. in Bürgerbüros oder Kreisverwaltungsämtern) und Gemeindebüros staatlich anerkannter Kirchen. Für die Zwecke der Bewerbung bei uns können Sie auch zu den Öffnungszeiten des Student Office (s. unten) kommen und die Unterlagen dort beglaubigen lassen. Bringen Sie bitte dazu das Original sowie die benötigten Kopien persönlich vorbei.
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Kann ich meine Unterlagen bei der Volkswirtschaftlichen Fakultät beglaubigen lassen?
Ja. Alle Unterlagen, die Sie zur Bewerbung für einen Volkswirtschaftlichen Studiengang benötigen, können Sie zu den Öffnungszeiten des Student Office dort beglaubigen lassen. Bringen Sie dazu das bitte Original sowie die benötigten Kopien persönlich vorbei.
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Ich will VWL im Nebenfach nehmen, wie muss ich mich bewerben?
Für das Studium des 60-ECTS-Nebenfaches Volkswirtschaftslehre müssen Sie am EFV teilnehmen, sie brauchen für die Einschreibung einen positiven Eignungsbescheid. Für das 30-ECTS-Nebenfach Volkswirtschaftslehre gibt es keine Zulassungsbeschränkung, da müssen bzw. können Sie sich für das Nebenfach VWL nach den für Ihr Hauptfach geltenden Regelungen einschreiben.
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Ich will mich für den Masterstudiengang VWL bewerben, was muss ich vorlegen?
Masterinteressenten betrifft das EFV nicht. Für den Master gilt als Zulassungsvoraussetzung ein unserem Bachelor in Economics gleichwertiger Studienabschluss, der mit mindestens der Abschlussnote 2,5 oder besser bestanden wurde. Zur Bewerbung für den Master beachten Sie ansonsten bitte die Informationen auf unserer Homepage.
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An wen muss ich meine Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren schicken?
Sie finden die Adresse auch auf dem Bewerbungsbogen, sie lautet:
An die Volkswirtschaftliche Fakultät
der Ludwig-Maximilians-Universität München
STUDENT OFFICE
80539 München
HAUSPOSTFACH 34.
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Ich habe mich bereits in der Vergangenheit beworben. Muss ich dennoch eine vollständige Bewerbung einreichen?
Ja.
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Ich habe etwas in meiner Bewerbung vergessen - kann ich Unterlagen nachreichen?
Nein, Sie müssen grundsätzlich eine vollständige Bewerbung abgeben! Ausnahmen gibt es nur, wenn Ihnen aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen. Dann - und nur dann! - gibt es die Möglichkeit, diese noch fehlenden Unterlagen nachzureichen.
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Ich habe zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen beisammen, kann ich mich dann erst zum nächsten Semester bewerben?
Grundsätzlich benötigen wir die vollständigen Unterlagen. Wenn einzelne Nachweise aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, von Ihnen nicht rechtzeitig vorgelegt werden können (weil Sie sie z. B. erst nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten), können Sie diese Nachweise nachreichen. Die Nachweise müssen bei uns innerhalb von einer Woche, nachdem sie Ihnen zugegangen sind, vorliegen. Das Nachreichen von Unterlagen ist aber auch nur bis zum Ende der Einschreibefrist möglich.
Was Sie aber unbedingt tun müssen: Die Bewerbung bis auf die Ihnen noch fehlenden Unterlagen fristgerecht an uns schicken!
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Wie lange dauert die Bearbeitung der Bewerbungen?
Wir versenden die Einladungen für den Testtermin so schnell wie möglich nach Ende der Bewerbungsfrist - ca. zwei bis drei Tage Bearbeitungszeit müssen Sie aber bitte rechnen.
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Findet der Test genau sieben Tage nach Bewerbungsschluss statt?
Die Einladungsfrist für den Testtermin beträgt sieben Tage, also liegt der Testtermin ca. sieben Tage nach dem Termin, zu dem wir die Einladungen verschicken, und nicht exakt sieben Tage nach Bewerbungsschluss.
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Wie schnell bekomme ich mein Testergebnis?
Für die Auswertung des Tests und den Versand der entsprechenden Bescheide rechnen wir mit ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit. Wir sind auf jeden Fall bemüht, die Bewerbungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
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Wen bzw. wo kann ich danach fragen, ob über meine Zulassung schon entschieden ist?
Wir geben vor Abschluss des jeweiligen Verfahrens keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens. Sie erhalten grundsätzlich einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis unseres Eignungsfeststellungsverfahrens. Allgemeine Informationen zum laufenden Verfahren erhalten Sie im Punkt Aktuelles. Beachten Sie außerdem: Wir stellen nur die Eignung fest, die Zulassung zum Studium ist rechtlich ein eigener Vorgang, für den an der LMU ausschließlich die Studentenkanzlei zuständig ist.
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Muss ich als Bildungsausländer den SAT oder GRE nachweisen?
Nein. Sie haben die Möglichkeit, sich wie ein Bildungsinländer zu bewerben, müssen dann aber für den Eignungstest zum festgesetzten Termin zu uns nach München kommen.
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Ich habe nur den Vermerk "Bestanden" auf meiner DSH-Prüfung. Welchem Grad entspricht das?
Eine Umrechnung des reinen Vermerks "Bestanden" in den Grad ist nicht möglich. Wenn die Angabe des Grads bei Ihnen noch fehlt, benötigen wir auf jeden Fall eine offizielle Bestätigung der Institution, bei der Sie den Test absolviert haben, über die in der DSH-Prüfung erreichte Punkt- bzw. Prozentzahl. Dabei entspricht ein Ergebnis von 82 % dem Grad 3 und 67 % dem Grad 2.
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Ich komme aus dem deutschsprachigen Ausland. Muss ich einen Deutschtest nachweisen?
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung, aber an einer Einrichtung im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache erworben haben, können wir nach den Regelungen der Satzung auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichten.
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Bekomme ich meine Unterlagen zurück?
Ihre Unterlagen müssen bei uns archiviert werden, deshalb können wir keine Unterlagen zurückschicken. Schicken Sie uns deshalb auf keinen Fall Originale sondern nur die geforderten beglaubigten Kopien.
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Ich bin Bildungsausländer und habe das Studienkolleg absolviert. Wie kann ich mich bewerben?
Sie können sich wie andere Bildungsausländer auch ortsgebunden (mit Eignungstest) oder ortsungebunden bewerben. Bei der ortsgebundenen Bewerbung zählt die Note des Studienkollegs für die Punktberechnung.
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Meine Abiturnote ist nicht so gut. Soll ich trotzdem am Test teilnehmen?
Je schlechter das Abitur, desto besser muss natürlich das Abschneiden im Test ausfallen. Aber: In den bisherigen Verfahren haben eine Reihe von Bewerbern, die "nur" ein "befriedigend" im Abitur haben, das EFV erfolgreich absolviert.
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Warum muss ich für das 60-ECTS-Nebenfach den gleichen Test absolvieren, wie ein Hauptfach-Studienbewerber?
Das 60-ECTS-Nebenfach stellt sehr ähnliche Anforderungen an die Studierenden des Fachs wie das Hauptfach. In den ersten Semestern sind im Bereich Volkswirtschaftslehre fast identische Kurse zu belegen: Mikroökonomie 1, Makroökonomie 1, Topics in Economics, Mikroökonomie 2 und Makroökonomie 2 gehören gleichermaßen zum Pflichtprogramm des Haupt- wie des 60-ECTS-Nebenfaches. Im weiteren Verlauf des Studiums müssen von den Nebenfachstudierenden Wahlpunkte in demselben Wahlpflichtangebot erbracht werden, an dem auch die Hauptfachstudierenden teilnehmen, so dass die identische Grundausbildung auch unbedingt erforderlich ist. Der Vollständigkeit halber sollte noch ergänzt werden, dass die Wahlveranstaltungen entsprechend der modernen volkswirtschaftlichen Methodik durchgängig auf die Anwendung mathematischer Modellierung hin ausgerichtet sind (lesen Sie hier bitte unbedingt die ausführlichen Hinweise zu den Anforderungen des Nebenfaches auf unseren Seiten bzw. im Nebenfach-Leitfaden nach!). Zum anderen soll das identische EFV auch Nachteile für Studiengangswechsler (vom Neben- in das Hauptfach und umgekehrt) bzw. für Studierende, die ein Doppelstudium (mit VWL im Hauptfach und einem zweiten Hauptfach mit VWL als Nebenfach) absolvieren, vermeiden.
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Ich habe bereits einmal einen positiven Eignungsbescheid erhalten, konnte das Studium aber aus nicht selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Wehrdienst) nicht beginnen. Muss ich wieder am Verfahren teilnehmen?
Wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Student Office.