Volkswirtschaftliche Fakultät
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Wen betrifft das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?

Das EFV betrifft alle Personen,

die ein grundständiges Studium (Bachelor of Science) der Volkswirtschaftslehre als Hauptfach oder als 60-ECTS-Nebenfach an der LMU aufnehmen möchten.

Insbesondere betrifft es:

  • Deutsche und Ausländer, die mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre im ersten Semester anfangen wollen (Haupt- oder 60-ECTS-Nebenfach);
  • Studierende anderer Fächer, die zu Volkswirtschaftslehre (Haupt- oder 60-ECTS-Nebenfach) wechseln wollen;
  • Studierende, die bisher Volkswirtschaftslehre an einer anderen Universität studiert haben und an die LMU wechseln wollen (in das Haupt- oder 60-ECTS-Nebenfach Volkswirtschaftslehre).

Ausnahmen bei den betroffenen Gruppen dürfen wir satzungsgemäß nicht machen!

Studierende, die Volkswirtschaftslehre als 60-ECTS-Nebenfach studieren wollen beachten bitte außerdem, dass Sie vor Teilnahme am EFV klären sollten, ob die Bestimmungen des jeweiligen Hauptfaches Volkswirtschaftslehre als Nebenfach zulassen. Bei Fragen wenden Sie sich hier bitte an die Studienberatung des jeweiligen Hauptfachs.


Das EFV betrifft nicht

Studierende, die Volkswirtschaftslehre als 30-ECTS-Nebenfach studieren wollen

  • für das 30-ECTS-Nebenfach VWL gibt es keine Zulassungsbeschränkung, daher benötigen Sie auch in keinem Fall einen Bescheid o.ä. der Volkswirtschaftlichen Fakultät
  • ob Sie VWL als Nebenfach wählen können, regeln die Bestimmungen des jeweiligen Hauptfaches, bei Fragen wenden Sie sich hier bitte an die Studienberatung des jeweiligen Hauptfachs
  • die Einschreibung erfolgt über die Studentenkanzlei

Studierende, die Volkswirtschaftslehre im Rahmen des 60-ECTS-Nebenfaches Wirtschaftswissenschaften studieren wollen

  • für das 60-ECTS-Nebenfach Wirtschaftswissenschaften gibt es eine örtliche Zulassungsbeschränkung, aber kein Eignungsfeststellungsverfahren
  • Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei
  • ob Sie Wirtschaftswissenschaften als Nebenfach wählen können, regeln die Bestimmungen des jeweiligen Hauptfaches, bei Fragen wenden Sie sich hier bitte an die Studienberatung des jeweiligen Hauptfachs

Studierende, die den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre wählen wollen

  • die Zulassung in den Masterstudiengang ist an einen Bachelor in Economics gebunden
  • Informationen zur Bewerbung für den Master finden Sie natürlich auch auf unseren Seiten.