Bildungsausländer
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer (inner-)deutschen Bildungseinrichtung erworben haben (also „Bildungsausländer“ sind), gibt es zur Bewerbung für Sie zwei Alternativen:
- Bewerbung über den allgemeinen Eignungstest ("ortsgebundene Bewerbung")
- Bewerbung über Deutsch- und Studierfähigkeitstests ("ortsungebundene Bewerbung")
1. Bewerbung über den allgemeinen Eignungstest
("ortsgebundene Bewerbung")
Sie haben die Möglichkeit, sich genauso wie Bildungsinländer für den Eignungstest zu bewerben. Für den Test müssen Sie natürlich zu den vorgegebenen Terminen nach München kommen. Sie werden im Verfahren analog zu den Bildungsinländern behandelt, d.h.:
Über die Eignung entscheiden:
- Ihre Note der Hochschulzugangsberechtigung gemäß der Umrechnungsfestsetzung der Bayerischen Zeugnisanerkennungsstelle und
- das Ergebnis eines Eignungstests.
Es gilt: Die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit dem Faktor 6, das Testergebnis mit dem Faktor 4 multipliziert. Der so gebildete Punktwert (pdf, 14 kB) dient uns als Kriterium für Ihre Eignung:
- Wenn Sie einen Punktwert erreichen, der 24,0 Punkte oder kleiner ist, werden wir Ihnen einen Studienplatz anbieten.
- Liegt Ihr Ergebnis bei 24,1 oder mehr Punkten, so müssen wir Sie leider als nicht geeignet ablehnen.
2. Bewerbung über Deutsch- und Studierfähigkeitstests
("ortsungebundene Bewerbung")
Als Bildungsausländer haben Sie alternativ die Möglichkeit, sich mit den Ergebnissen ortsungebundener Testverfahren zu bewerben, wenn Sie z. B. nicht extra für den Test nach München reisen können. Wenn Sie diese Bewerbungsform wählen, entscheidet über die Eignung:
- Das Ergebnis Ihrer DSH-Prüfung (alternativ das Ergebnis des Test DaF) und
- das Ergebnis Ihrer SAT I-Prüfung (alternativ des GRE "Quantitative Reasoning") und
- die Bewertung eines von Ihnen in Ihren eigenen Worten abzufassenden Aufsatzes (vgl. Hinweise unten).
Bitte beachten Sie noch folgenden Hinweis zu Punkt 1: Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung, aber an einer Einrichtung im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache erworben haben, verzichten wir auf den Nachweis von Deutschkenntnissen.
Einen Studienplatz bieten wir Ihnen an, wenn
- Sie in der DSH-Prüfung den Grad 3
oder im Test DaF die Niveaustufe 5 in allen 4 Teilfertigkeiten nachweisen können - Sie im SAT "Mathematics" 600 Punkte
oder im GRE "Quantitative Reasoning" 600 Punkte erreicht haben; - Ihr Aufsatz mindestens mit der Note 2,0 bewertet wird.
Ein Auswahlgespräch können Sie beantragen, wenn
- Sie in der DSH-Prüfung den Grad 2
oder im TEST DaF Niveaustufe 4 in allen 4 Teilfertigkeiten nachweisen können; - Sie im SAT "Mathematics" 550 Punkte oder im GRE "Quantitative Reasoning" 550 Punkte erreicht haben;
- wir Ihren Aufsatz noch mindestens mit der Note 3,0 bewerten konnten.
Liegt Ihr Ergebnis unterhalb dieser Grenzen, so müssen wir Sie leider als nicht geeignet ablehnen.