Rechtliche Bestimmungen
Das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) gründet auf einer Satzung, in der alles Wesentliche geregelt ist. Die Satzung können Sie herunterladen, den Link dazu finden Sie auf der Startseite zum EFV.
An die Satzung sind wir rechtlich gebunden. Entscheidungsspielräume haben wir nur, soweit sie in der Satzung vorgesehen sind. Wir haben aber vor allem keine Möglichkeit, die Eignung anders, als in der Satzung beschrieben, festzustellen.
Lesen Sie bitte insbesondere deshalb genau, wie die Regelungen ausgestaltet sind.