Termine
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Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist jeweils der 15. Juli,
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für das Sommersemester jeweils der 15. Januar.
Diese Termine sind Ausschlussfristen. Bewerbungen die nicht fristgerecht eingegangen sind, dürfen wir satzungsgemäß nicht berücksichtigen. Wir haben deshalb auch keine Möglichkeit, Ausnahmen zu machen.
Bitte beachten Sie: Sie können sich nur zu diesen Terminen für das jeweils folgende Semester bewerben, also ab Ende Mai/Anfang Juni bis zum 15. Juli 2012 für das entsprechend danach liegende Wintersemester 2012/13. Ab Ende November/Anfang Dezember ist dann bis zum 15. Januar 2013 die Bewerbung für das danach liegende Sommersemester 2013 möglich.
Sollten wir Sie wegen mangelnder Eignung ablehnen müssen, können Sie sich im folgenden Semester noch ein weiteres Mal bewerben.
Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf für das Verfahren zum Wintersemester 2012/13:
- Bildungsinländer und Bildungsausländer im ortsgebundenen Verfahren
- Bildungsausländer im ortsungebundenen Verfahren
(Erläuterung zur Zuordnung der Gruppen)
1. Bildungsinländer und Bildungsausländer im ortsgebundenen Verfahren
15. Juli: Bewerbungsschluss EFV
für Bildungsausländer ist am 15. Juli ebenfalls Bewerbungsschluss für die obligatorische, zusätzliche Bewerbung bei Referat Internationale Angelegenheiten
vs. 19. Juli: Versand der Einladungen zum Eignungstest
28. Juli: Eignungstest
Das genaue Datum, die Uhrzeit sowie Angaben zum Ort, an dem der Test durchgeführt wird, finden Sie im Einladungsschreiben.
ca. 06. August: Versand der Eignungsbescheide (regulärer Test)
10. August: Nachtermin Eignungstest
ca. 17. August: Versand der Eignungsbescheide (Nachtermin)
15. Oktober: Beginn der Lehrveranstaltungen
nach oben2. Bildungsausländer im ortsungebundenen Verfahren
15. Juli: Bewerbungsschluss EFV und Bewerbungsschluss für die obligatorische, zusätzliche Bewerbung bei Referat Internationale Angelegenheiten
Ende Juli: Versand der Eignungsbescheide für vollständige Bewerbungen
August: Auswahlgespräche
September / Oktober: Immatrikulation beim Referat für Internationale Angelegenheiten
15. Oktober: Beginn der Lehrveranstaltungen
Wenn Sie am 15. Januar noch keine vollständige Bewerbung abgeben können, weil Ihnen noch Nachweise fehlen (z. B. der Deutschtest), bekommen Sie von uns eine kurze Mitteilung, dass Sie noch Unterlagen nachreichen müssen. Diese Nachweise müssen Sie uns innerhalb von einer Woche, nachdem Sie sie selbst erhalten haben, nachreichen. Die weiteren Termine verschieben sich entsprechend.
Zwingend ist aber, dass die Unterlagen so rechtzeitig vorliegen, dass eine fristgerechte Einschreibung möglich ist. Die Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen endet deshalb grundsätzlich mit dem letzten Einschreibungstermin.
Vom Referat Internationales bekommen Sie in der Regel auf Ihre Bewerbung hin eine vorläufige Zulassung vorbehaltlich des Bestehens des Eignungsfeststellungsverfahrens zugesandt und werden eventuell zum Deutschtest eingeladen.
Sobald uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen, werden Bescheide über das Angebot eines Studienplatzes, die Möglichkeit der Beantragung eines Auswahlgesprächs oder die Ablehnung schnellstmöglich verschickt.
Wenn Sie zum regulären Termin der Auswahlgespräche (noch) nicht in Deutschland sind, so wenden Sie sich bitte nach Erhalt des Bescheides an das Student Office.
nach obenStudierende der LMU, die das Studienfach wechseln (auch Umschreibungen zwischen volkswirtschaftlichem Haupt- und Nebenfach) beachten bitte die Hinweise für Fach-/Studiengangswechsel.